Wasseraufbereitung Schwimmbad

Eine einwandfreie Wasserqualität wird vom Badegast als selbstverständlich erwartet. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebs durch das Gesundheitsamt.

In Deutschland regelt die DIN 19643 die Güte der Badewasserqualität von öffentlichen Schwimmbädern. Die Norm unterscheidet mikrobiologische, chemische und physikalische Anforderungen. Als Beschreibung des Standes der Technik werden die dargestellten Qualitätsparameter von allen Gesundheitsämtern eingefordert. Im Streitfall dient sie vor Gericht als Maß der Dinge.

Dennoch: 

In jedem Bad unterscheiden sich die Randbedingungen. Trotz detailliertem Regelwerk ist keine Aufbereitungsanlage wie die andere. Aus diesem Grund ist eine ausführliche Bestandsaufnahme die beste Absicherung gegen unliebsame Überraschungen. Sofern es sich um eine Sanierung im Bestand handelt erfolgt diese insbesondere im Gespräch mit den mit dem Bad vertrauten Personen.